In Übereinstimmung mit 77/2022. (III. 4.) Regierungserlass, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 7. März 2022 nicht mehr verpflichtend, jedoch aufgrund epidemiologischer Statistiken empfiehlt unsere Institut die Benutzung der Masken in kleinen Unterrichtsräumen.