Genetik und Genomik (FOKOGEN240_1N)
im Semester II. des Studienjahres 2024/25
an der Fakultät der Zahnheilkunde der Semmelweis Universität
Allgemeine Informationen
Die Teilnahme an den Praktika ist obligatorisch. Im Falle von mehr als zwei Abwesenheiten, unabhängig von den Gründen der Abwesenheiten, wird das Semester nicht anerkannt. Ein anerkanntes Semester ist Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium.
Die Fehlstunde kann mit der Teilnahme im Praktikum einer anderen Gruppe, in der Woche der Abwesenheit nachgeholt werden.
Die Teilnahme an den Vorlesungen ist nicht obligatorisch, aber sehr stark empfohlen.
Die wöchentlich geplanten 45 Minuten-Praktika wurden zu Doppelstunden zusammengezogen, somit finden pro Gruppe jede zweite Woche 90 Minuten-Praktika statt, mit folgender Einteilung:
An Wochen mit ungraden Zahlen haben Gruppen #1+2 Praktika (ab der 1. Unterrichtswoche, erstes Praktikum am 13.02.2025), an Wochen mit geraden Zahlen hat Gruppe #3 Praktika (ab der 2. Unterrichtswoche, erstes Praktikum am 20.02.2025).
Achtung! Wegen dem, auf einen Donnerstag fallenden, Feiertag in der 12. Woche wird für alle drei Gruppen (also ausnahmsweise auch für Gruppe 3) das aktuelle Praktikum in der 11. Woche abgehalten, in EOK, Beznák Hörraum.
Drei Demonstrationen pro Gruppe werden während des Semestersin der Zeit des Praktikums im Moodle System abgehalten. Die
Einteilung der Demonstrationen: |
I.Demonstration |
II.Demonstration |
III.Demonstration |
Gruppe 1+2 |
Woche 5 |
Woche 9 |
Woche 13 |
Gruppe 3 |
Woche 6 |
Woche 10 |
Woche 14 |
Die Demonstrationen sind nicht obligatorisch, aber um die Unterschrift zu erhalten, müssen die Studierenden während des Semesters mindestens 30 % erreichen. Das ist Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. Falls 30% nicht erreicht werden, bieten wir Nachholungsmöglichkeit in der ersten Woche der Prüfungsperiode an. Ab 85 % kann eine „sehr gut”, ab 75 % eine „gut” Kolloquiumsendnote angeboten werden. (D.h., dass die Studierenden von dem Kolloquium befreit werden.)
Das Kolloquium für Studierende, die keine Note aufgrund der Demonstrationspunkte bekommen haben, findet am Ende des Semesters, in der Prüfungsperiode statt. Im Falle von nicht bestandenen Prüfungen, gibt es noch zwei Versuchsmöglichkeiten, alle schriftlich.
Vorausgesetzt, dass die Unterschrift erhalten wurde, findet das Kolloquium schriftlich im Moodle-System statt und besteht aus Testfragen sowie Essayfragen/ Tabellen/ Analyse von Abbildungen, Präparaten, usw. Die Prüfung wird mit Punkten bewertet. Um das Kolloquium zu bestehen muss man wenigstens 50% erreichen.
0-29 | 1 |
30-37 | 2 |
38-44 | 3 |
45-50 | 4 |
51- | 5 |
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die folgenden Universitätsregelungen richten:
Das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird ausschließlich nach erfolgreichem Abschluss des Theoretischen Moduls (1. und 2. Studienjahr) ausgestellt.
Das Studium im Präklinischen Modul kann ausschließlich nach erfolgreichem Abschluss des Theoretischen Moduls (1. und 2. Studienjahr) (im 3. Studienjahr) fortgesetzt werden.
Die Note der Prüfung von „Genetik und Genomik” wird ins Staatsexamen angerechnet.
Kontakt
Für alle Studienangelegenheiten ist Dozentin Dr. Erna Pap zuständig
(Budapest, Nagyvárad tér 4. NET, VI. 620. Tel: +36 1 210 2930 / 56255)
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Empfohlenes Lehrmaterial
Verpflichtend:
Empfohlen:
Das Kolloquium für Studierende, die keine Note aufgrund der Demonstrationspunkte bekommen haben, findet am Ende des Semesters, in der Prüfungsperiode statt. Im Falle von nicht bestandenen Prüfungen, gibt es noch zwei Versuchsmöglichkeiten, alle schriftlich.
Vorausgesetzt, dass die Unterschrift erhalten wurde, findet das Kolloquium schriftlich im Moodle-System statt und besteht aus Testfragen sowie Essayfragen/ Tabellen/ Analyse von Abbildungen, Präparaten, usw. Die Prüfung wird mit Punkten bewertet. Um das Kolloquium zu bestehen muss man wenigstens 50% erreichen.
0-29 | 1 |
30-37 | 2 |
38-44 | 3 |
45-50 | 4 |
51- | 5 |
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die folgenden Universitätsregelungen richten:
Das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird ausschließlich nach erfolgreichem Abschluss des Theoretischen Moduls (1. und 2. Studienjahr) ausgestellt.
Das Studium im Präklinischen Modul kann ausschließlich nach erfolgreichem Abschluss des Theoretischen Moduls (1. und 2. Studienjahr) (im 3. Studienjahr) fortgesetzt werden.
Die Note der Prüfung von „Genetik und Genomik” wird ins Staatsexamen angerechnet.
Login Hilfe:
Den Benutzernamen und Passwort finden Sie in der NEPTUN.
Zuständig für die Studenten:
Dr. Erna PAP
+36 1 210 2930 / 56255
Studentensekretariat:
+36 1 210 2950
+36 1 210 2930 / 56253